Drohne: Kompetenznachweis A1/A3 & UAS Registrierung
Ab dem 31.12.2020 gibt es entscheidende Änderungen für den Betrieb von Drohnen (Fachausdruck UAS – unmanned aircraft system). Es gilt seit dem eine EU-Verordnung, die grob erklärt, unter anderem eine Registrierung als Drohnenbetreiber und einen Kompetenznachweis verlangt. Ohne diesen Nachweis und die Registrierung ist der Start einer Drohne von über 250g und/oder einer Drohne mit einer Kamera verboten.
Die Prüfung zum Kompetenznachweis A1/A3 wurde am 31.12.2020 mit 92,5% bestanden. Auch ist Made in Harz als Betreiber einer Drohne registriert worden. Somit sind die neuen nun geltenden Grundvoraussetzungen für den Betrieb von Drohnen erfüllt worden.
Weiterhin gelten die Betriebsverbote gem. §21a & §21b der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Made in Harz hat eine Ausnahmeerlaubnis der Landesluftfahrtbehörde Sachsen-Anhalt für den Betrieb von Drohnen an / über Menschenansammlungen, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen & fremder Wohngrundstücke. Somit steht auch im Jahr 2021 tollen Foto- und Videoaufnahmen rechtlich nichts im Wege!
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